
SDI Logistics Co., Ltd
Lucy Mo (Verkaufsleiterin Übersee)
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Bedingungen für die Ausfuhrsteuervergütung
(1) Müssen Waren im Geltungsbereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuer sein.
Der Erhebungsumfang der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuer umfasst alle mehrwertsteuerpflichtigen Waren mit Ausnahme von steuerfreien landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die direkt von landwirtschaftlichen Erzeugern bezogen werden, sowie 11 Kategorien von Verbrauchsgütern, die der Verbrauchssteuer unterliegen, wie Tabak, Alkohol und Kosmetik. Diese Bedingung muss erfüllt sein, weil die Steuererstattung (Befreiung) für Exportwaren nur von der auf Waren gezahlten und zu zahlenden Steuer erstattet oder von der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuer befreit werden kann. Waren, auf die keine Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer erhoben wurden (einschließlich Waren, die vom Staat befreit sind), können nicht erstattet werden, um den Grundsatz "keine Rückerstattung, wenn nicht erhoben" vollständig widerzuspiegeln.

(2) Es muss sich um die zur Ausfuhr angemeldete Ware handeln.
Der sogenannte Export bezeichnet das Exportgate. Es umfasst zwei Formen des eigenverantwortlichen Exports und des beauftragten Exports. Es ist eines der Hauptkriterien, um festzustellen, ob die Waren in den Geltungsbereich der Steuererstattung (Befreiung) fallen oder nicht, um zu unterscheiden, ob die Waren zur Ausfuhr angemeldet werden oder nicht.
(3) Es muss sich um Waren handeln, die für Exportverkäufe finanziell verarbeitet werden.
Exportwaren können nur erstattet (befreit) werden, nachdem sie für Exportverkäufe finanziell abgewickelt wurden. Mit anderen Worten, die Exportsteuervergütungs-(Befreiungs-)regelungen gelten nur für Handelsexportgüter, während Nichthandelsexportgüter, wie z. Ausgenommen), Muster, Ausstellungsstücke, Postsendungen usw., da sie im Allgemeinen nicht als Finanzverkäufe behandelt werden, können sie gemäß den geltenden Vorschriften nicht erstattet (befreit) werden.
(4) Es muss sich um die eingegangene und nach Überprüfung abgeschriebene Ware handeln.
Nach den geltenden Vorschriften muss es sich bei den Exportwaren, die Exportunternehmen zur Steuererstattung (Befreiung) beantragen, um Waren handeln, die Devisen erhalten haben und von der Devisenverwaltung abgeschrieben wurden. Der Staat schreibt vor, dass die Waren, die von Außenhandelsunternehmen exportiert werden, gleichzeitig die oben genannten vier Bedingungen erfüllen müssen.

Ein paar: Import- und Exportrechte in Shenzhen
Der nächste streifen: Europäische Umsatzsteueranmeldung, C79-Datei und C88-Datei

