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Der Unterschied zwischen See- und Luftverpackung

SDI Logistics Co., Ltd | Oct 04, 2022

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Grundlegende Anforderungen an die Seefrachtverpackung

 

1. Die Verpackung der Waren sollte fest und intakt sein, wodurch ein Brechen, Auslaufen und Verlust des Inhalts während des Transports verhindert werden kann. verhindern, dass die Ware durch Stapeln, Reibung, Stöße oder Luftdruck- und Temperaturänderungen beschädigt oder verschlechtert wird; um Verletzungen von Bedienern oder Verschmutzung von Flugzeugen, Schiffscontainern, Bodengeräten und anderen Gegenständen zu vermeiden.

 

2. Die Verpackung sollte nicht nur für Art, Zustand und Gewicht der Ware geeignet sein, sondern auch für Handhabung, Be- und Entladen und Stapeln geeignet sein; an der Außenfläche der Verpackung dürfen keine hervorstehenden Nägel, Haken, Dornen usw. vorhanden sein; Die Verpackung sollte sauber, trocken, geruchs- und ölfleckenfrei sein.

 

3. Die Vormaterialien (wie Sägemehl und Papierschnipsel) in der Verpackung können nicht auslaufen. Mit Ausnahme von in Papiertüten verpackten Waren (z. B. Dokumente, Materialien usw.) sollten alle Sendungen mit Packbändern gebündelt werden. Es ist strengstens verboten, Strohsackverpackungen oder Strohseile zum Bündeln der Ware zu verwenden.

 

4. Das zum Bündeln der Ware verwendete Verpackungsband sollte das volle Gewicht der Ware tragen können und sicherstellen, dass die Ware beim Anheben der Ware nicht getrennt wird.

 

5. Entspricht die Verpackung der Ware nicht den oben genannten relevanten Vorschriften, sollte der Spediteur aufgefordert werden, vor der Annahme und dem Transport nachzubessern oder neu zu verpacken.

 

Es gibt mehrere gängige Arten von Luftverpackungen:

 

1. Karton mit Luftverpackung. Sollte in der Lage sein, das Gesamtgewicht der gleichen verpackten Ware zu tragen, die 3 Meter oder 4 Lagen hoch gestapelt ist. Das heißt, wenn gleichartige Waren bis zu einer Höhe von 3 Metern oder 4 Lagen gestapelt werden, darf die Verpackung der untersten Warenlage nicht verformt oder verbeult werden.

 

2. Luftverpackungsart Holzkiste. Die Dicke und Struktur sollten für die Erfordernisse eines sicheren Warentransports geeignet sein; Holzkisten mit Wertgegenständen, Präzisionsinstrumenten und zerbrechlichen Gegenständen dürfen keine Mängel wie Korrosion, Mottenfraß, Risse usw. aufweisen.

 

3. Verpackungsarten für den Lufttransport sind Körbe und Bambuskörbe. Das Gewebe ist dicht, ordentlich, fest, durchgehend und nicht drapiert. Die Gesamtmaße sollten 50x50x60cm nicht überschreiten. Das Bruttogewicht eines einzelnen Gepäckstücks sollte 40 kg nicht überschreiten. Das Innenleben und die Polstermaterialien sollten nicht auslaufen und sollten in der Lage sein, die gleiche Art von verpackter Ware in 3 Lagen hoch zu stapeln. Gesamtgewicht.

 

4. Lufttransportverpackungsart Eisentrommel. Die Dicke des Eisenblechs sollte dem Gewicht der Ladung im Inneren entsprechen. Die mittleren und kleinen Eisenfässer mit einem Einzelbruttogewicht von 35-100 kg sollten aus 0,6-1,0 mm Eisenblechen bestehen; Die großen Eisenfässer mit einem Einzelbruttogewicht von 101-180 kg sollten aus 1,35-1,5 mm Eisenblechen bestehen.